Name

Der Name des Vereins lautet Cybersecurity Liechtenstein.

Zweck

  • Der Verein engagiert sich für die Nachwuchsförderung von IT Sicherheit-Talenten im Land Liechtenstein.
  • Der Verein bezweckt die Durchführung von IT Security Fachveranstaltungen für Fachleute und interessierte Personen.
  • Der Verein verfolgt keine kommerziellen Ziele.

Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins können natürliche Personen, sowie juristische Personen öffentlichen und privaten Rechts, werden, welche sich mit den Zielen des Vereins verbunden fühlen und diese aktiv unterstützen.

Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme von neuen Mitgliedern.

Mitglieder die sich eine Jahr lang nicht mehr aktiv am Vereinsleben beteiligen werden automatisch zu Passivmitgliedern.

Passivmitgliedschaft

Passivmitglieder sind natürliche oder juristische Personen, welche die Ziele und den Zweck des Vereins unterstützen, jedoch nicht mehr aktiv am Vereinsleben teilnehmen.

Passivmitglieder haben kein Stimmrecht, dürfen aber an der Mitgliederversammlung teilnehmen. Passivmitglieder entrichten den ordentlichen Mitgliedsbeitrag.

Gönnerschaft

Gönner sind natürliche oder juristische Personen, welche die Ziele und den Zweck des Vereins unterstützen wollen.

Die Empfehlung des Gönnerbeitrags entspricht des Mitgliedsbeitrags.
Gönner werden nicht zur Mitgliederversammlung eingeladen.

Mitgliederbeitrag

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird jährlich von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

Der Vorstand kann Mitglieder vom Mitgliedsbeitrag befreien wenn entsprechende Gründe vorliegen. Mitglieder, die nach zweimaliger Mahnung den Mitgliedsbeitrag nicht bezahlen, scheiden aus dem Verein aus.

Schüler, Lernende und Studenten bezahlen den halben Mitgliedsbeitrag.

Mittel

Zur Verfolgung seines Zweckes und zur Deckung seiner Verpflichtungen verfügt der Verein über:

  • Beiträge der Mitglieder, Passivmitglieder und Gönner
  • Sponsoringbeiträge

Die Beiträge der Mitglieder, Passivmitglieder und Gönner sind bis Ende des zweiten Quartals einzuzahlen.

Der Verein haftet für allfällige Verbindlichkeiten ausschliesslich mit dem Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. Bereits bezahlte Mitgliedsbeiträge verfallen beim Austritt oder Ausschluss aus dem Verein zu Gunsten der Vereinskasse. Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr.

Organe

Die Organe des Vereins sind:

  • Die Mitgliederversammlung
  • Der Vorstand
  • Die Revision

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mindestens einmal im Jahr einberufen. Jedes Mitglied hat das Recht jederzeit Vorschläge für die Traktandenliste zu machen. Vorschläge, welche vor dem Versand der Einladung zu einer Mitgliederversammlung beim Vorstand in schriftlicher Form eingehen, werden behandelt.

Die Einladung zur Mitgliederversammlung hat unter Bekanntgabe der Traktandenliste wenigstens 14 Tage vor dem angesetzten Termin zu erfolgen. Jedes Mitglied hat eine Stimme.

Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einem einfachem Mehr der abgegebenen Stimmen.

Der Vorstand kann zusätzlich zur Mitgliederversammlung eine briefliche oder elektronische Abstimmung zulassen. Diese Stimmen sind vorgängig zur Mitgliederversammlung abzugeben.

Der Vorstand

Der Präsident sowie die übrigen Vorstandsmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung gewählt. Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Eine Wiederwahl ist möglich.

Der Vorstand besteht mindestens aus:

  • Präsident
  • Vizepräsident
  • Kassier
  • Aktuar
  • Beisitzer

Der Vorstand konstituiert sich selbst.

Der Verein wird rechtskräftig vertreten durch die Unterschrift eines Vorstandsmitgliedes.

Der Vorstand ist beschlussfähig wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit kommt dem Präsidenten der Stichentscheid zu.

Revisoren

Die Revisoren prüfen die Jahresrechnung und erstatten hierüber der Mitgliederversammlung Bericht und Antrag. Die Revisoren werden durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt.

Statutenänderungen

Die Statuten können von der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen geändert werden.

Auflösung des Vereins

Über die Auflösung des Vereins sowie die Verwendung des Vereinsvermögens beschliesst die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Auflösung des Vereins wird das nach Liquidation der Verbindlichkeiten verbleibende Vereinsvermögen einer gemeinnützigen Institution in Liechtenstein zugewendet.

Schlussbestimmungen

Diese Statuten ersetzen alle früheren Versionen und treten per 25. Januar 2019 in Kraft.


Vaduz, den 25. Januar 2019

Namens der Mitgliederversammlung

Der Präsident            Der Vizepräsident

sig.  Patrik Marxer    sig.  Martin Möbes

Kassier                      Aktuar

sig. Aline Schurte      sig. Peter Hürlimann

Beisitzer

sig. Markus Schädler